5. Aktenablage und Datenbank
5.1 Aktenablage
Die Prüfstelle besorgt die geordnete Aufbewahrung der Akten. Dazu gehört insbesondere die elektronische Ablage aller Unterlagen der ausgezeichneten Betriebe, deren jährliche Ergänzungen und allfällige Einsprachen oder Beanstandungen Dritter. Es werden nur Akten über einen ausgezeichneten Betrieb abgelegt, wenn diesem der Akteninhalt bekannt ist. Ausnahmen bilden die vertraulichen Protokolle der Qualitäts-Programm-Kommission QPK im Rekursfall.
5.2 Akteneinsicht
Bis zur Verleihung des Gütesiegels können die Akten den zuständigen Regionsvertretern zugestellt werden. Ebenfalls erhält die QPK im Falle einer Einsprache oder einer Beschwerde ein befristetes Einsichtsrecht. Die Prüfstelle gewährt weiteren Dritten grundsätzlich keine Einsicht in die Akten. Allfällige Ausnahmen können, wenn die Daten anonymisiert werden können, nach Absprache mit den betroffenen Betrieben beschlossen werden.
5.3 Datenbank
Bei der Prüfstelle wird eine Datenbank mit den Angaben zur Prozesskontrolle vom Zeitpunkt des Antrags für die Verleihung bis zum Ablauf der Gültigkeit des Gütesiegels geführt. Ebenfalls sind die Daten der ausgebildeten Qualitäts-Coaches und das Register der entzogenen Gütesiegel erfasst. Nach Ablauf der Gültigkeit des Gütesiegels werden diese Daten nicht gelöscht.
5.4 Datenschutz
Die Datenbank wird so geführt, dass keine vertraulichen Unternehmensdaten Dritten zugäng-lich sind. Auszüge aus der Datenbank können deshalb an Dritte abgegeben werden.
