1. Voraussetzungen zur Erlangung des Qualitäts-Gütesiegels Stufe III

Betriebe, die das Qualitäts-Gütesiegel für den Schweizer Tourismus Stufe III erlangen möchten, haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Jeder Betrieb verfügt über einen im Rahmen des «Qualitäts-Programms des Schweizer Tourismus» ausgebildeten Qualitäts-Coach / Qualitäts-Trainer oder eine Person mit der Ausbildung für die Umsetzung des integrierten Managementsystems Valais Excellence oder eine andere gleichwertige Ausbildung für Qualitätsmanagement. Ausserdem werden Grundkenntnisse zu den einzelnen Stufen des Qualitäts-Programms und der Philosophie des Schweizer Tourismus vorausgesetzt.
     
  2. Der Betrieb hat in der ganzen Unternehmung ein umfassendes Qualitätsmanagement-System erfolgreich implementiert. Die folgenden Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) werden für die Stufe III anerkannt:
  • Zertifizierung nach ISO 9001:2008
  • EFQM: Auszeichnung mit der zweiten Stufe «Anerkennung für Excellence» (mind. 300 Punkte) oder Esprix Award Winner. Esprix Preisträger bzw. Esprix Finalist (diese Auszeichnung muss im gleichen Jahr der Bewerbung für Stufe III stattgefunden haben).
  • Valais Excellence (mit ISO 9001:2008 / ISO14001 offiziell zertifiziert)
  • Nachhaltigkeitslabel ibex fairstay mit Zusatzkapitel 11 „Qualitäts-Gütesiegel Stufe III“
  • Weitere umfassende Qualitätsmanagement-Systeme können durch die Prüfstelle detailliert geprüft und zugelassen werden.
  1. Der Betrieb legt die Kopie des Zertifikats, das noch mindestens ein Jahr gültig ist, und die Kopie des Audit-Berichts des Zertifizierungsinstituts vor. Der Geltungsbereich des Zertifikats der Unternehmung muss aus Gästesicht die relevanten Kernprozesse enthalten und der Betrieb muss ausweisen, dass die Kernkompetenzen im zertifizierten Bereich integriert sind.
     
  2. Der Betrieb erlaubt der Prüfstelle das QM-Handbuch (Prozessstruktur) jederzeit einzusehen. Das QM-Handbuch wird nach grober Sichtung durch die Prüfstelle dem Antragssteller wieder zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich verlangt wurde.
     
  3. Bereitschaft, die Qualität laufend zu verbessern und die Selbstkontrolle mit Hilfe der entsprechenden Instrumente jährlich vorzunehmen.
     
  4. Einreichen der ausgefüllten Unterlagen an die Prüfstelle und Bezahlung der Prüf- und Brandinggebühr.
     
  5. Einreichen des jährlichen Audit-/Assessment-Berichts der Zertifizierungs-/ Begutachtungsinstitution (Ausnahmen bedürfen separater Beurteilung).

Es wird allen touristischen Anbietern empfohlen, sich mit Hilfe des Qualitäts-Gütesiegels Stufe I und II an das Qualitätsmanagement-System der Stufe III anzunähern, weil damit die Qualität weiterentwickelt, die Mitarbeitenden geschult und Kosten gespart werden können. Das Erreichen der Stufen I und II ist eine erwünschte, aber keine obligatorische Voraussetzung für die Stufe III.

weiterführende informationen:

  • Anhang 1: Anerkennung eines QMS -  Voraussetzungen und Hinweise
  • Anhang 2: Gebühren für die Erlangung des Qualitäts-Gütesiegels Stufe III