Stellungnahme zum Raumkonzept Schweiz
Stellungnahme des Schweizer Tourismus-Verbandes STV an das Bundesamt für Raumplanung ARE zum Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz vom 7. Juni 2011
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Zustellung der Konsultations-Unterlagen und für die Einladung, zum Entwurf des Raumkonzepts Schweiz aus Sicht der Tourismuswirtschaft Stellung zu beziehen.
1. VORBEMERKUNg
Der Schweizer Tourismus-Verband STV ist die nationale tourismuspolitische Dachorganisation mit rund 600 Mitgliedern, darunter rund 40 schweizerischen Branchen- und Fachverbänden des Tourismus mit insgesamt rund 30'000 touristischen Leistungserbringern - vorwiegend KMU. Als Vertreter des drittwichtigsten Exportbereichs in der Schweizer Wirtschaft setzen wir uns insbesondere für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Wirtschaftssektors und der einzelnen Betriebe sowie für politische Rahmenbedingungen ein, die eine nachhaltige touristische Entwicklung fördern.
2. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
Die naturnahen Erlebnis- und Erholungslandschaften der Schweiz sind für die Tourismus-wirtschaft von unschätzbarem Wert. Gleichzeitig bilden sie die ökonomische Lebens- und Erwerbsgrundlage der Bevölkerung unserer dezentral besiedelten Lebensräume in städtischen Gebieten, deren Agglomerationen, ländlichen und alpinen Räumen. Die Strategien zur künftigen räumlichen Entwicklung der Schweiz müssen deshalb aus unserer Sicht auch zwingend darauf ausgerichtet sein, verantwortungsbewusstes, unternehmerisches Handeln nicht zu behindern, Wertschöpfung zu ermöglichen und womöglich neues Potential zu erschliessen - im Einklang mit den Ansprüchen zur Pflege unserer unvergleichlichen Natur- und KuIturlandschaften. In diesen Zusammenhängen sehen wir im vorliegenden Entwurf einigen Ergänzungs- und Korrekturbedarf.
Wie im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Raumplanungsgesetzes (E-Reg) in 2009 festgehalten, kann den unerwünschten Auswüchsen der «Zersiedelung» von Landschaftsräumen bereits heute durch innovative, marktnahe Konzeptionen entgegen gewirkt werden: Neue Geschäftsmodelle im regionalökonomisch wichtigen Baubereich (insbes. Zweitwohnungen, Beherbergungsbetriebe) erfordern Konsequenzen in der behördlichen Bewilligungspraxis (Widersprüche in Betriebsstätten-/Wohnraum-Definitionen), die sich noch immer an traditionellen Mustern orientiert. Diese Definitionen und Konzepte der klassischen Wohn- und Nutzungstypologien sind angesichts der Neukonfigurationen der Wertschöpfungsketten und «hybrider» Wohnformen, zwingend zu überdenken. Die Behörden müssen neuen juristischen und wirtschaftlichen Argumentationen Rechnung tragen und damit Rechtssicherheit herstellen können. Die raumplanerischen -und fiskalischen- Gesetzesgrundlagen sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, folgende Stossrichtungen auf Ebene des Bundes, der Kantone und Gemeinden zu begünstigen:
- Beschränkungen mit dem Ziel, unerwünschte Effekte, die die Attraktivität der Tourismusdestinationen gefährden, zu vermeiden oder vermindern
- Finanzielle Lenkungen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus und Stärkung der Tourismus- und Wohnstandorte.
- Aktive Ansiedlungspolitik, die kommerzielle Anbieter anspricht und den Angebotsmix sicherstellt.
- Bauzonen-/Masterplanungen zur Entwicklung attraktiver Destinationen – mit attraktiv gelegenen Tourismus-, bzw. Resort-/Hotelzonen.
3. KONSULTATIONSFRAGEN
3.1 GEEIGNETER ORIENTIERUNGSRAHMEN?
Das Raumkonzept ist als Orientierungsrahmen zur künftigen Raumentwicklung der Schweiz ohne Rechtsverbindlichkeit auszugestalten. Der «Strick, der von allen Involvierten grenzüberschreitend und in dieselbe Richtung gezogen wird» soll aber dazu geeignet sein, die wirtschaftliche Prosperität aller Regionen zu befruchten – keinesfalls zu behindern. In diesem Sinn muss der Raumkonzeption mehr Stellenwert und Transparenz zum künftigen tourismus-wirtschaftlichen Entwicklungs- und Nutzungspotential eingeräumt werden. Das erwähnte «besser in Wert setzen» darf sich deshalb nicht einseitig auf den Schutz der zu schonenden Landschaftsräume beziehen, sondern auch die nachhaltig geprägte Nutzung konkretisieren.
3.2 DIE FÜNF ZIELE DES RAUMKONZEPTS?
Der Tourismus stellt als Querschnittbranche interdisziplinäre Ansprüche. Er ist in diesem Sinne - wie kein anderer Sektor- geradezu abhängig von einem funktionierenden Zusammenspiel aller fünf Konzeptdimensionen; Angebotsqualität, natürliche Ressourcen, Steuerung der Mobilität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Solidarität. Diesem besonderen Anspruch soll im vorliegenden Entwurf besser Rechnung getragen werden.
Zielsetzung im haushälterischen Umgang mit dem Boden (Kapitel 2.2) dürfen nicht der kategorische Ausschluss neuer Baugebiete oder willkürliche, topografisch/geografisch geprägte, in Logiernächtezahlen quantifizierte Potenziale sein, sondern vielmehr eine qualitativ überzeugende, Richtplan gerechte, ganzheitliche «Masterplanung» zur Entwicklung entsprechend attraktiver Destinationen.
Wir begrüssen die Absichten der «Siedlungsentwicklung gegen Innen», geprägt von Kantons- und Gemeindegrenzen überschreitenden «funktionalen Räumen». Wir stellen aber auch fest, dass der Bericht die Antwort schuldig bleibt, welches Siedlungsflächenpotenzial denn nun tatsächlich wo vorhanden ist und wie viel Nutzung, bzw. Verdichtung zugeführt werden soll. Nachdem die Verdichtungen im Grundsatz und auf Basis der Raumplanungsgesetzgebung eigentlich längst möglich wären, aber nicht realisiert sind, könnte hier das Ziel einer entsprechenden Potenzialerfassung und –analyse oder das Thematisieren zielführender Anreiz-Instrumentarien von Nutzen sein.
Selbstredend sehen sich verschiedene Sektoralpolitiken vom Raumkonzept beeinflusst. Auch hier hängt die Tourismuswirtschaft davon ab, dass insbesondere der Umwelt- und Landschaftsschutz, die Mobilitäts-/Verkehrspolitik (Kapitel 2.3), die Agglomerationspolitik, die Stadt- und die Regionalentwicklung der genannten tripartiten Trägerschaft tatsächlich zur Zusammenarbeit angehalten und befähigt werden. Auch hier skizziert der Bericht leider keine handfesten Empfehlungen oder Anleitungen, dass und wie die wegen der neuen Funktionsraum-Definitionen fundamental wichtige Kooperation und Entscheidungsfindung effektiv angegangen werden soll.
Wir teilen das Ziel, dass sich die Schweiz als attraktiver Wirtschaftsstandort kontinuierlich inter-national behaupten und bestätigen muss. Im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (Kapitel 2.4) darf sich die Zielsetzung aber nicht in Form von Handlungsräumen mit einem Nebeneinander von Metropolitanräumen, kleinen und mittleren Städten mit ihren Agglomerationen, den ländlichen Räumen und vermeintlich davon unabhängigen Tourismusregionen ausprägen. Vielmehr muss berücksichtigt werden, dass sich die touristischen Interessen, bzw. dessen direkte und indirekte Wertschöpfung zu markanten und steigenden Anteilen eben flächendeckend, bzw. in urbanen Räumen umsetzen lassen müssen. Die im Bericht skizzierte Ausrichtung auf «intensive oder sanfte Nutzung» von touristischen Zentren in alpinen Gebieten und ländlichen Regionen greift in diesen Zusammenhängen viel zu kurz und darf insbesondere keine Widersprüche zur «Wachstumsstrategie des Bundes für den Tourismusstandort Schweiz» (EVD/Seco v. 18.6.2010) aufweisen. Im Raumkonzept Schweiz ist die Kohärenz mit den wichtigen Destinationsansätzen der Tourismuspolitik bezüglich der zu Grunde liegenden Raum-Typologisierung sicherzustellen.
4. ZUSAMMENFASSUNG
- Die Strategien zur künftigen räumlichen Entwicklung der Schweiz müssen zwingend darauf ausgerichtet sein, verantwortungsbewusstes, unternehmerisches Handeln nicht zu behindern, Wertschöpfung zu ermöglichen und womöglich neues Potential zu erschliessen - im Einklang mit den Ansprüchen zur Pflege unserer Natur- und KuIturlandschaften. In diesen Zusammen-hängen besteht im vorliegenden Entwurf Ergänzungs- und Korrekturbedarf.
- Den unerwünschten Auswüchsen der «Zersiedelung» von Landschaftsräumen kann durch innovative, marktnahe Konzeptionen entgegen gewirkt werden: Neue Geschäftsmodelle im regionalökonomisch wichtigen Baubereich erfordern Konsequenzen in der behördlichen Bewilligungspraxis.
- Die «In Wert Setzung» darf sich nicht einseitig auf den Schutz der zu schonenden Landschafts-räume beziehen, sondern soll auch die nachhaltig geprägte Nutzung konkretisieren.
- Der Tourismus ist abhängig von einem funktionierenden Zusammenspiel aller 5 skizzierten Konzept-Dimensionen. Diesem besonderen Anspruch soll im vorliegenden Entwurf besser Rechnung getragen werden.
- Zielsetzung im haushälterischen Umgang mit dem Boden dürfen nicht der kategorische Ausschluss neuer Baugebiete oder willkürliche, topografisch/geografisch geprägte, in Logiernächtezahlen quantifizierte Potenziale sein, sondern vielmehr Richtplan gerechte, ganzheitliche «Masterplanungen» zur Entwicklung entsprechend attraktiver Destinationen - in Kohärenz mit den Destinationsansätzen der Tourismuspolitik.
- Der Bericht bleibt die Antwort schuldig, welches Siedlungsflächenpotenzial tatsächlich wo vorhanden ist und wie viel Nutzung, bzw. Verdichtung zugeführt werden soll.
- Es fehlen handfeste Empfehlungen oder Anleitungen, wie die Grenzen überschreitende Kooperation und Entscheidungsfindung in neudefinierten Funktionsräumen effektiv angegangen werden soll.
- Die Zielsetzung darf sich nicht in Form von Handlungsräumen mit einem Nebeneinander neuer Raum-Typologien und davon unabhängigen Tourismusregionen ausprägen. Vielmehr muss berücksichtigt werden, dass sich die touristischen Interessen, bzw. dessen direkte und indirekte Wertschöpfung zu markanten und steigenden Anteilen flächendeckend, bzw. in urbanen Räumen umsetzen lassen müssen.
Wir danken für die Kenntnisnahme unserer Anliegen. Wir sind bereit, zur Umsetzung des Raumkonzepts beizutragen und stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Schweizer Tourismus Verband
sig. Dominique de Buman, Präsident sig. Mario Lütolf, Direktor
