Kaufmännische Grundbildung
Hotel-Gastro-Tourismus (HGT)
Bildungsverordnung / Bildungsplan ab 2012
Ab Sommer 2012 werden die kaufmännischen Lernenden der Branche HGT nach neuen Vorgaben ausgebildet.
Neues ab 2012
- Die betrieblichen Leistungsziele der Branche HGT werden massiv reduziert – von über 130 auf 19 Pflichtleistungsziele und maximal 4 zu wählende Wahlpflichtleistungsziele.
- Die 3 Prozesseinheiten werden abgeschafft und durch 2 Kompetenznachweise ersetzt, basierend auf den Leistungen rund um die überbetrieblichen Kurse.
- Die schulischen Leistungsziele sind für alle 21 Branchen gleich.
- In der Berufsfachschule findet Ende erstes, zweites und drittes Semester eine Überprüfung der schulischen Leistungsfähigkeit (Promotion) statt.
Erleichternde Massnahmen
- Der Basiskurs wird abgeschafft. Die Vermittlung dessen Inhalte erfolgt gestaffelt in den ersten Semestern.
- Die Vermittlung der Leistungsziele in Information-Kommunikation-Administration und Wirtschaft & Gesellschaft sind pro Semester festgelegt.
- Nach einem Einführungskurs (2 üK-Tage) werden während der Lehre in jeweils 4 überbetrieblichen Kursen zu 4 Tagen die Branchenkenntnisse vermittelt.
was bleibt gleich?
- Die Beobachtung der Leistung und des Verhaltens (ALS) am Arbeitsplatz. Pro Semester erfolgt eine ALS, insgesamt 6 ALS während der betrieblich organisierten Ausbildung.
- Die Organisation der üK des betrieblichen Qualifikationsverfahrens (QV) obliegt der Branche HGT.
