3. Sanktionen
Wenn ein Betrieb im zweiten resp. dritten. Jahr ab Auszeichnung die geforderten Unterlagen nicht einreicht (vgl. „Aufrechterhaltung“), kann ihm das Gütesiegel entzogen werden und er kann per sofort aus allen Verzeichnissen der durch die Prüfstelle erfassten, mit dem Qualitäts-Gütesiegel Stufe III ausgezeichneten Betriebe gelöscht werden.
Folgende Gründe führen ebenfalls zum Entzug des Qualitäts-Gütesiegels Stufe III:
- Der Ablauf der vorliegenden Zertifizierungsurkunde ohne erneuten Nachweis der gültigen Zertifizierung
- schwere Verstösse gegen die Grundsätze dieses Reglements
- Häufung von Gästereklamationen
Betriebe, denen das Qualitäts-Gütesiegel Stufe III entzogen wurde, können frühestens nach einem Jahr wieder das Qualitäts-Gütesiegels Stufe III beantragen. Wechselt der/die Betriebsinhaber/In nach Entzug des Gütesiegels, kann der Antrag sofort gestellt werden. Über die entzogenen Gütesiegel wird ein Register geführt.




