3. Sanktionen
Wenn ein Betrieb im zweiten resp. dritten Jahr ab Auszeichnung die geforderten Unterlagen nicht einreicht (vgl. S. 3), wird er per sofort aus allen Listen der durch die Prüfstelle erfassten, mit dem Qualitäts-Gütesiegel Stufe I ausgezeichneten Betriebe gestrichen.
Schwere Verstösse gegen die Grundsätze dieses Reglements wie auch eine Häufung von Gästereklamationen führen ebenfalls dazu.
Betriebe, denen das Qualitäts-Gütesiegel Stufe I entzogen worden ist, können sich frühestens nach einem Jahr wieder um das Qualitäts-Gütesiegel Stufe I bewerben. Wechselt der/die Betriebsinhaberin nach Entzug des Gütesiegels, kann sich der Betrieb sofort wieder um das Qualitäts-Gütesiegel Stufe I bewerben. Über die entzogenen Gütesiegel wird ein Register geführt.




